Arbeitsfeld

Wenn von Wohnungslosenhilfe (oder Obdachlosen) gesprochen wird, stehen einem oft bestimmte Bilder vor Augen: zerlumpte Männer auf Parkbänken, Menschengruppen an Nebeneingängen zu Supermärkten usw. Das ist aber eine sehr eingeschränkte Sicht, denn Wohnungslosenhilfe ist mehr. Sie muss bereits dann einsetzen, wenn die Gefahr besteht, dass eine Wohnung verloren geht, sie muss Menschen in Notunterkünften begleiten u.a.m.

Wir haben uns das Ziel gesetzt, sozial benachteiligte Menschen in der Stadt Leipzig bei der Führung eines weitestgehend selbstständigen und eigenverantwortlichen Lebens bedarfsgerecht zu unterstützen. Der Weg, den wir dabei mit unserer Klientel gemeinsam gehen, ist das „Ambulant betreute Wohnen“. Gesetzliche Grundlage dafür bilden die §§ 67 ff. SGB XII und die zugehörige DVO. Durch Beratung und persönliche Hilfe sollen besondere Lebensverhältnisse und soziale Schwierigkeiten überwunden bzw. eine Verschlimmerung der Lebenslagen verhütet werden.

Was wir tun (Auszug):

Was wir nicht können...